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Erweiterung der BHAG‑Aufgaben auf andere Gebietskörperschaften
Ministerialentwurf vom 22.04.2013

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Buchhaltungsagenturgesetz, sodass die BHAG künftig auch Buchhaltungs‑ und Rechnungswesen‑Leistungen für andere Gebietskörperschaften und für Rechtsträger mit mindestens 25 % Eigentum von Gebietskörperschaften erbringen darf. Dazu erhält sie Befugnisse zur Gründung von Tochtergesellschaften und zur Vertretung im Finanz‑Online‑System.
Bundesministerium für Finanzen4/23/2013XXIV
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Buchhaltungsagenturgesetz, sodass die BHAG künftig auch Buchhaltungs‑ und Rechnungswesen‑Leistungen für andere Gebietskörperschaften und für Rechtsträger mit mindestens 25 % Eigentum von Gebietskörperschaften erbringen darf. Dazu erhält sie Befugnisse zur Gründung von Tochtergesellschaften und zur Vertretung im Finanz‑Online‑System.

Schwerpunkte

  • Der Zweck der BHAG wird erweitert, sodass sie neben dem Bund auch vergleichbare Buchhaltungsaufgaben für andere Gebietskörperschaften und für Rechtsträger mit mindestens 25 % Eigentum von Gebietskörperschaften anbieten darf.
  • Die BHAG bleibt zuständig für die Buchhaltung der Bundesorgane und der vom Bund verwalteten Rechtsträger nach den Haushaltsvorschriften des BHG 2013.
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Schieder Andreas, Mag. - 57

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