Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Buchhaltungsagenturgesetz, sodass die BHAG künftig auch Buchhaltungs‑ und Rechnungswesen‑Leistungen für andere Gebietskörperschaften und für Rechtsträger mit mindestens 25 % Eigentum von Gebietskörperschaften erbringen darf. Dazu erhält sie Befugnisse zur Gründung von Tochtergesellschaften und zur Vertretung im Finanz‑Online‑System.Bundesministerium für Finanzen4/23/2013XXIV
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Buchhaltungsagenturgesetz, sodass die BHAG künftig auch Buchhaltungs‑ und Rechnungswesen‑Leistungen für andere Gebietskörperschaften und für Rechtsträger mit mindestens 25 % Eigentum von Gebietskörperschaften erbringen darf. Dazu erhält sie Befugnisse zur Gründung von Tochtergesellschaften und zur Vertretung im Finanz‑Online‑System.Schwerpunkte
- Der Zweck der BHAG wird erweitert, sodass sie neben dem Bund auch vergleichbare Buchhaltungsaufgaben für andere Gebietskörperschaften und für Rechtsträger mit mindestens 25 % Eigentum von Gebietskörperschaften anbieten darf.
- Die BHAG bleibt zuständig für die Buchhaltung der Bundesorgane und der vom Bund verwalteten Rechtsträger nach den Haushaltsvorschriften des BHG 2013.
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