Schifffahrtsrechtsnovelle 2013 – Modernisierung und EU‑Angleichung
Ministerialentwurf vom 23.04.2013Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Schifffahrts‑ und Seeschifffahrtsgesetz an: Rafting wird aus dem Schifffahrtsrecht herausgenommen, Kosten für Schifffahrtszeichen werden auf alle Anlagen ausgeweitet, Hindernisse müssen vom Verursacher beseitigt werden, Prüfungs‑ und Befähigungsregelungen (z. B. Kapitänspatent A) werden modernisiert.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/24/2013XXIV
See- und Binnenschiffsverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Schifffahrts‑ und Seeschifffahrtsgesetz an: Rafting wird aus dem Schifffahrtsrecht herausgenommen, Kosten für Schifffahrtszeichen werden auf alle Anlagen ausgeweitet, Hindernisse müssen vom Verursacher beseitigt werden, Prüfungs‑ und Befähigungsregelungen (z. B. Kapitänspatent A) werden modernisiert.Schwerpunkte
- Der Entwurf definiert, dass das Gesetz nicht für das Befahren von Wildwasserflüssen mit aufblasbaren Ruderfahrzeugen (Rafting) gilt.
- Eine neue Definition von „Schwimmkörper“ wird eingeführt, um schwimmfähige Konstruktionen besser zu erfassen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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