<!--[-->Alternative Investmentfonds‑Manager‑Gesetz (AIFMG) – Lizenz‑, Transparenz‑ und Aufsichtsvorschriften<!--]-->
Alternative Investmentfonds‑Manager‑Gesetz (AIFMG) – Lizenz‑, Transparenz‑ und Aufsichtsvorschriften
Ministerialentwurf vom 25.04.2013

Zusammenfassung

Das AIFMG setzt die EU‑Richtlinie 2011/61/EU in österreichisches Recht um, definiert, wer als Fondsmanager gilt, verlangt eine Konzession von der FMA und legt umfangreiche Transparenz‑, Risikomanagement‑ und Meldepflichten fest. Es regelt zudem den Vertrieb an Kleinanleger, Gebühren sowie Sanktionen bei Verstößen.
Bundesministerium für Finanzen4/26/2013XXIV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Das AIFMG setzt die EU‑Richtlinie 2011/61/EU in österreichisches Recht um, definiert, wer als Fondsmanager gilt, verlangt eine Konzession von der FMA und legt umfangreiche Transparenz‑, Risikomanagement‑ und Meldepflichten fest. Es regelt zudem den Vertrieb an Kleinanleger, Gebühren sowie Sanktionen bei Verstößen.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst EU‑AIFM, Non‑EU‑AIFM und deren Verwaltung von EU‑AIFs; ausgenommen sind Holdinggesellschaften, betriebliche Altersvorsorgeeinrichtungen, supranationale Institutionen und reine Eigeninvestoren.
  • Ein AIFM darf die Verwaltung von AIF nur nach Erhalt einer Konzession von der FMA ausüben; die Konzession ist jederzeit zu behalten und kann bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte widerrufen werden.
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Schieder Andreas, Mag. - 57

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