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Erweiterung des Betretungsverbots zum Schutz von Kindern
Ministerialentwurf vom 01.05.2013

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Betretungsverbots des Sicherheitspolizeigesetzes auf Schulen und Kindertagesstätten, führt eine Verwaltungsstrafe für Missachtung einstweiliger Verfügungen ein und stärkt den Schutz von Kindern vor häuslicher Gewalt.
Bundesministerium für Inneres5/2/2013XXIV
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Betretungsverbots des Sicherheitspolizeigesetzes auf Schulen und Kindertagesstätten, führt eine Verwaltungsstrafe für Missachtung einstweiliger Verfügungen ein und stärkt den Schutz von Kindern vor häuslicher Gewalt.

Schwerpunkte

  • Erweiterung des Betretungsverbots: Gefährden Personen dürfen neben Wohnungen auch Schulen und Kindertagesstätten nicht betreten, wenn Gefahr für das Kind besteht.
  • Die Sicherheitsbehörden erhalten die Befugnis, den Gefährder zu identifizieren und das Betretungsverbots durchzusetzen.
Image of politician Kurz Sebastian © Parlamentsdirektion

Kurz Sebastian

ÖVP


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