Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Betretungsverbots des Sicherheitspolizeigesetzes auf Schulen und Kindertagesstätten, führt eine Verwaltungsstrafe für Missachtung einstweiliger Verfügungen ein und stärkt den Schutz von Kindern vor häuslicher Gewalt.Bundesministerium für Inneres5/2/2013XXIV
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Betretungsverbots des Sicherheitspolizeigesetzes auf Schulen und Kindertagesstätten, führt eine Verwaltungsstrafe für Missachtung einstweiliger Verfügungen ein und stärkt den Schutz von Kindern vor häuslicher Gewalt.Schwerpunkte
- Erweiterung des Betretungsverbots: Gefährden Personen dürfen neben Wohnungen auch Schulen und Kindertagesstätten nicht betreten, wenn Gefahr für das Kind besteht.
- Die Sicherheitsbehörden erhalten die Befugnis, den Gefährder zu identifizieren und das Betretungsverbots durchzusetzen.
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