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Einführung der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare
Ministerialentwurf vom 02.05.2013

Zusammenfassung

Das Gesetz ändert das ABGB und das EPG, um gleichgeschlechtlichen Paaren die Stiefkindadoption zu ermöglichen, ohne die Beziehung zum leiblichen Elternteil zu beenden.
Bundesministerium für Justiz5/3/2013XXIV
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Das Gesetz ändert das ABGB und das EPG, um gleichgeschlechtlichen Paaren die Stiefkindadoption zu ermöglichen, ohne die Beziehung zum leiblichen Elternteil zu beenden.

Schwerpunkte

  • Die neuen Absätze 2‑4 von § 197 ABGB regeln, dass bei einer Stiefkindadoption die familiären Beziehungen des leiblichen Elternteils nicht erlöschen, wenn das Kind vom Partner des anderen Elternteils adoptiert wird.
  • Die Änderungen in § 199 ABGB stellen klar, dass bei Stiefkindadoptionen das Erbe des Kindes zur Hälfte an den annehmenden Partner und zum nicht verdrängten leiblichen Elternteil fällt.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP


6 - Steiermark



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