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StPO‑ und StRegG‑Novelle: Dolmetscher, Rechtsbelehrung und Kinderschutz
Ministerialentwurf vom 07.05.2013

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert die Strafprozessordnung und das Strafregistergesetz, um EU‑Richtlinien zu Dolmetschen, Rechtsbelehrung und Kinderschutz umzusetzen. Er stärkt Rechte von Beschuldigten, führt ein neues Strafregisterzertifikat für Tätigkeiten mit Kindern ein und schafft einen erweiterten Einspruchsmechanismus.
Bundesministerium für Justiz5/8/2013XXIV
Strafrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert die Strafprozessordnung und das Strafregistergesetz, um EU‑Richtlinien zu Dolmetschen, Rechtsbelehrung und Kinderschutz umzusetzen. Er stärkt Rechte von Beschuldigten, führt ein neues Strafregisterzertifikat für Tätigkeiten mit Kindern ein und schafft einen erweiterten Einspruchsmechanismus.

Schwerpunkte

  • Beschuldigte, die die Verfahrenssprache nicht verstehen, erhalten das Recht auf einen Dolmetscher für mündliche Übersetzungen und auf schriftliche Übersetzungen wichtiger Aktenstücke innerhalb einer angemessenen Frist.
  • Die Rechtsbelehrung muss in einer Sprache erfolgen, die der Beschuldigte versteht; sie muss verständlich und unter Berücksichtigung besonderer persönlicher Bedürfnisse ausgestellt werden. Bei Änderungen des Tatverdachts muss der Beschuldigte erneut belehrt werden.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

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6 - Steiermark



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