Novelle 2013 – Erweiterte Übersetzungs‑ und Sozialleistungspflichten im Finanzstrafgesetz
Ministerialentwurf vom 07.05.2013Zusammenfassung
Der Entwurf 2013 ändert das Finanzstrafgesetz, um EU‑Richtlinien zu Dolmetscher‑ und Belehrungsrechten umzusetzen, ein VfGH‑Urteil zu gemeinnützigen Leistungen zu berücksichtigen und neue Vollzugs‑ und Fahndungsbefugnisse einzuführen.Bundesministerium für Finanzen5/8/2013XXIV
Strafrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf 2013 ändert das Finanzstrafgesetz, um EU‑Richtlinien zu Dolmetscher‑ und Belehrungsrechten umzusetzen, ein VfGH‑Urteil zu gemeinnützigen Leistungen zu berücksichtigen und neue Vollzugs‑ und Fahndungsbefugnisse einzuführen.Schwerpunkte
- Der Gesetzestext fügt eine neue Regelung ein, die Zeiten, in denen der Strafvollzug wegen gemeinnütziger Leistungen ausgesetzt ist, von der Verjährungsfrist ausschließt.
- Der Beschuldigte muss bei mangelnder Sprachkenntnis mündliche Übersetzungshilfe erhalten; das gilt besonders für Rechtsbelehrungen, Beweisaufnahmen und Verhandlungen. Zusätzlich wird die Übersetzungshilfe auf den Kontakt zum Verteidiger ausgeweitet und schriftliche Übersetzungen wichtiger Akten gefordert.
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