Gesetzesänderung zur Ermöglichung von Universitätsvereinigungen und neuen Medizinregelungen
Ministerialentwurf vom 13.05.2013Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Universitätsgesetz um Regelungen, die die Vereinigung von Universitäten ermöglichen und Sonderbestimmungen für medizinische Fakultäten sowie den klinischen Bereich einführen.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung5/14/2013XXIV
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Universitätsgesetz um Regelungen, die die Vereinigung von Universitäten ermöglichen und Sonderbestimmungen für medizinische Fakultäten sowie den klinischen Bereich einführen.Schwerpunkte
- Der Entwurf schafft die gesetzliche Grundlage, dass Universitäten künftig durch ein Bundesgesetz vereinigt werden können.
- Die Rahmenbedingungen für eine Vereinigung umfassen Regelungen zur Rechtsnachfolge, zu Übergangsbestimmungen und zu den notwendigen Beschlüssen der Universitätsräte und Senate.
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