<!--[-->Gesetzesänderung zur Ermöglichung von Universitätsvereinigungen und neuen Medizinregelungen<!--]-->
Gesetzesänderung zur Ermöglichung von Universitätsvereinigungen und neuen Medizinregelungen
Ministerialentwurf vom 13.05.2013

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Universitätsgesetz um Regelungen, die die Vereinigung von Universitäten ermöglichen und Sonderbestimmungen für medizinische Fakultäten sowie den klinischen Bereich einführen.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung5/14/2013XXIV
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Universitätsgesetz um Regelungen, die die Vereinigung von Universitäten ermöglichen und Sonderbestimmungen für medizinische Fakultäten sowie den klinischen Bereich einführen.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf schafft die gesetzliche Grundlage, dass Universitäten künftig durch ein Bundesgesetz vereinigt werden können.
  • Die Rahmenbedingungen für eine Vereinigung umfassen Regelungen zur Rechtsnachfolge, zu Übergangsbestimmungen und zu den notwendigen Beschlüssen der Universitätsräte und Senate.
Image of politician Töchterle Karlheinz, Dr. © Parlamentsdirektion

Töchterle Karlheinz, Dr.

ÖVP


7 - Tirol



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