Einrichtung eines Gesundheitsberuferegisters und neue Berufsausweise
Ministerialentwurf vom 15.05.2013Zusammenfassung
Der Entwurf schafft ein zentrales Gesundheitsberuferegister, das von der Bundesarbeitskammer geführt wird und für Angehörige der Pflege‑ sowie der gehobenen medizinisch‑technischen Dienste verpflichtend ist. Gleichzeitig wird die Ausstellung eines Lichtbild‑Berufsausweises eingeführt und eine fünf‑jährige Reregistrierungspflicht zur Qualitätssicherung verankert.Bundesministerium für Gesundheit5/16/2013XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Der Entwurf schafft ein zentrales Gesundheitsberuferegister, das von der Bundesarbeitskammer geführt wird und für Angehörige der Pflege‑ sowie der gehobenen medizinisch‑technischen Dienste verpflichtend ist. Gleichzeitig wird die Ausstellung eines Lichtbild‑Berufsausweises eingeführt und eine fünf‑jährige Reregistrierungspflicht zur Qualitätssicherung verankert.Schwerpunkte
- Alle Angehörigen der Gesundheits‑ und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch‑technischen Dienste müssen sich in das neue Gesundheitsberuferegister eintragen lassen.
- Die Bundesarbeitskammer führt das elektronische Register, übernimmt die Verwaltungsverfahren und kann die Arbeiterkammern mit der Durchführung einzelner Aufgaben betrauen.
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