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Abkommen über bilaterale Gemeinschaftsfilmproduktionen Österreich‑Israel
Ministerialentwurf vom 30.06.2013

Zusammenfassung

Das Abkommen regelt die gemeinsame Filmproduktion zwischen Österreich und Israel. Es legt fest, wer als Produzent gilt, welche Genehmigungen nötig sind und welche Förderungen beide Seiten gewähren.
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend7/1/2013XXIV
Filmindustrie
internationales Abkommen

Zusammenfassung

Das Abkommen regelt die gemeinsame Filmproduktion zwischen Österreich und Israel. Es legt fest, wer als Produzent gilt, welche Genehmigungen nötig sind und welche Förderungen beide Seiten gewähren.

Schwerpunkte

  • Der Begriff „Gemeinschaftsproduktion“ wird definiert: ein Film, der von einem österreichischen und einem israelischen Produzenten gemeinsam hergestellt wird und kommerziell genutzt werden soll.
  • Jede Gemeinschaftsproduktion muss von den zuständigen Behörden (Wirtschaftsministerium in Österreich, Kultur‑ und Sportministerium in Israel) genehmigt werden und erhält alle nationalen Förderungen, die für Filmproduktionen gelten.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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