Einführung von PhD‑Studien an der Universität für Weiterbildung Krems
Ministerialentwurf vom 12.08.2013Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das DUK‑Gesetz, sodass die Universität für Weiterbildung Krems eigene PhD‑Programme anbieten kann, die mindestens drei Jahre dauern und nach erfolgreichem Abschluss den Grad Doctor of Philosophy verleihen.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung8/13/2013XXIV
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das DUK‑Gesetz, sodass die Universität für Weiterbildung Krems eigene PhD‑Programme anbieten kann, die mindestens drei Jahre dauern und nach erfolgreichem Abschluss den Grad Doctor of Philosophy verleihen.Schwerpunkte
- Die Universität für Weiterbildung Krems darf künftig eigenständig Doctor of Philosophy‑Promotionsprogramme (PhD‑Studien) anbieten, die mindestens drei Jahre dauern und mit dem Grad PhD abgeschlossen werden.
- Jedes PhD‑Programm muss gemäß den Bestimmungen des Hochschul‑Qualitätssicherungsgesetzes (HS‑QSG) akkreditiert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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