<!--[-->Novelle zum Dienst‑ und Besoldungsrecht von Vertrags‑ und Landesvertragslehrpersonen<!--]-->
Novelle zum Dienst‑ und Besoldungsrecht von Vertrags‑ und Landesvertragslehrpersonen
Ministerialentwurf vom 13.08.2013

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert mehrere Lehrer‑ und Vertragslehrpersonengesetze, führt Vergütungen für Mentorinnen/Mentoren ein, regelt Induktions‑ und Ausbildungsphasen, legt neue Dienstzulagen fest und hebt das Unterrichtspraktikumsgesetz auf.
Bundeskanzleramt8/14/2013XXIV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert mehrere Lehrer‑ und Vertragslehrpersonengesetze, führt Vergütungen für Mentorinnen/Mentoren ein, regelt Induktions‑ und Ausbildungsphasen, legt neue Dienstzulagen fest und hebt das Unterrichtspraktikumsgesetz auf.

Schwerpunkte

  • Die Vergütung für Mentorinnen und Mentoren wird eingeführt: 105 €, 140 € bzw. 175 € pro Monat je nach Anzahl betreuter Vertragslehrpersonen in der Induktionsphase.
  • Mentorinnen und Mentoren erhalten eine Dienstzulage von 90 €, 120 € bzw. 150 € pro Monat, abhängig von der betreuten Anzahl von Vertragslehrpersonen.
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Spindelegger Michael, Dr.

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