Lkw‑Fahrverbot auf dem linken Fahrstreifen bei dreispurigen Autobahnen
Ministerialentwurf vom 15.09.2013Zusammenfassung
Der Entwurf fügt ein Verbot für Lkw über 7,5 t hinzu, das sie auf dreispurigen Autobahnen nicht den äußersten linken Fahrstreifen benutzen dürfen – mit Ausnahme, wenn es zur Weiterfahrt nötig ist. Ziel ist, Unfälle zu reduzieren und den Winterdienst zu erleichtern. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Bund oder Länder.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/16/2013XXIV
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf fügt ein Verbot für Lkw über 7,5 t hinzu, das sie auf dreispurigen Autobahnen nicht den äußersten linken Fahrstreifen benutzen dürfen – mit Ausnahme, wenn es zur Weiterfahrt nötig ist. Ziel ist, Unfälle zu reduzieren und den Winterdienst zu erleichtern. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Bund oder Länder.Schwerpunkte
- Ein Verbot wird eingeführt, das Lkw mit mehr als 7,5 t Gesamtgewicht das Befahren des äußersten linken Fahrstreifens auf dreispurigen Autobahnabschnitten untersagt.
- Das Verbot soll die Zahl von Unfällen reduzieren, bei denen große Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Lkw und anderen Fahrzeugen eine Rolle spielen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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