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Einbeziehung des Luftverkehrs in das österreichische Emissionshandelssystem
Ministerialentwurf vom 06.05.2009

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Emissionszertifikategesetz auf den Luftverkehr, führt Meldungen, Überwachungskonzepte und Handelsperioden ein und regelt die Zuteilung von kostenfreien Zertifikaten sowie Sanktionen bei Nicht‑Abgabe.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/7/2009XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Emissionszertifikategesetz auf den Luftverkehr, führt Meldungen, Überwachungskonzepte und Handelsperioden ein und regelt die Zuteilung von kostenfreien Zertifikaten sowie Sanktionen bei Nicht‑Abgabe.

Schwerpunkte

  • Das EZG gilt ab dem 1. Januar 2010 auch für Luftverkehrstätigkeiten, wenn der Betreiber entweder eine gültige Betriebsgenehmigung hat oder Österreich ihn als Verwaltungsmitgliedstaat mit dem höchsten Emissionsschätzwert einstuft.
  • Luftfahrzeugbetreiber müssen ab dem 1. Januar 2010 die CO₂‑Emissionen ihrer Flüge überwachen und bis spätestens 31. März 2011 für das Vorjahr melden; ein Überwachungskonzept ist bis zum 31. August 2009 einzureichen.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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