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Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Österreich und Uruguay
Ministerialentwurf vom 12.11.2008

Zusammenfassung

Das Abkommen regelt die soziale Sicherheit zwischen Österreich und Uruguay, ermöglicht die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten, garantiert Gleichbehandlung beider Staatsangehöriger und legt fest, welches Recht bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit gilt.
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz11/13/2008XXIV
soziale Sicherheit
internationales Abkommen

Zusammenfassung

Das Abkommen regelt die soziale Sicherheit zwischen Österreich und Uruguay, ermöglicht die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten, garantiert Gleichbehandlung beider Staatsangehöriger und legt fest, welches Recht bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit gilt.

Schwerpunkte

  • Der sachliche Geltungsbereich umfasst die österreichische Pensionsversicherung (außer Notariat) sowie die Kranken‑ und Unfallversicherung, und das uruguayische beitragsabhängige Rentensystem.
  • Staatsangehörige beider Länder werden bei der Anwendung der jeweiligen Rechtsvorschriften gleich behandelt; das gilt auch für Personen, die im Drittland wohnen.
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Buchinger Erwin, Dr.

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