<!--[-->Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG) – Staatliche Garantien für Unternehmen<!--]-->
Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG) – Staatliche Garantien für Unternehmen
Ministerialentwurf vom 17.05.2009

Zusammenfassung

Das ULSG erlaubt dem Finanzminister, für große österreichische Unternehmen in Liquiditätsnot Garantien zu übernehmen, um deren Fortbestehen zu sichern. Die Haftung ist auf 10 Mrd. € Gesamtvolumen, maximal fünf Jahre Laufzeit und 300 Mio. € pro Unternehmensgruppe begrenzt.
Bundesministerium für Finanzen5/18/2009XXIV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Das ULSG erlaubt dem Finanzminister, für große österreichische Unternehmen in Liquiditätsnot Garantien zu übernehmen, um deren Fortbestehen zu sichern. Die Haftung ist auf 10 Mrd. € Gesamtvolumen, maximal fünf Jahre Laufzeit und 300 Mio. € pro Unternehmensgruppe begrenzt.

Schwerpunkte

  • Der Finanzminister kann Garantien für Unternehmen übernehmen, die einen vorübergehenden Liquiditätsengpass haben.
  • Voraussetzungen für die Garantie: Sitz in Österreich, nicht im Finanzsektor, >250 Mitarbeitende, Umsatz > 50 Mio. € oder Bilanzsumme > 43 Mio. €, gesunde wirtschaftliche Basis vor dem 01.07.2008 und ein angemessenes Risikoprofil für den Bund.
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Schieder Andreas, Mag. - 57

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