Stärkung des Antikorruptionsrechts und Einrichtung einer zentralen KStA
Ministerialentwurf vom 11.06.2009Zusammenfassung
Der Entwurf stärkt das Antikorruptionsrecht, erweitert den Amtsträgerbegriff, führt gestufte Wertgrenzen für Vorteilsannahme ein und richtet eine zentrale Korruptionsstaatsanwaltschaft ein.Bundesministerium für Justiz6/12/2009XXIV
Strafrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf stärkt das Antikorruptionsrecht, erweitert den Amtsträgerbegriff, führt gestufte Wertgrenzen für Vorteilsannahme ein und richtet eine zentrale Korruptionsstaatsanwaltschaft ein.Schwerpunkte
- Die Probezeit bei einer bedingten Entlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe wird auf zehn Jahre festgelegt.
- Der Begriff des Amtsträgers wird erweitert und umfasst nun drei Kategorien: (a) Personen, die als Organ oder Dienstnehmer für staatliche Körperschaften arbeiten, (b) Personen in Vollziehung der Gesetze und (c) Personen, die für Unternehmen mit Rechnungshof‑Kontrolle tätig sind.
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