Erweiterung von Asyl‑, Fremden‑, Aufenthalts‑ und Staatsbürgerschaftsrecht
Ministerialentwurf vom 11.06.2009Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Asyl‑, Fremden‑, Aufenthalts‑, Staatsbürgerschafts‑ und Tilgungsgesetz, führt neue Straffälligkeitsdefinitionen, DNA‑ und Altersprüfungen sowie erweiterte Ausweisungsgründe ein und schafft Duldungs‑ sowie Identitätskarten für Personen, die nicht abgeschoben werden können.Bundesministerium für Inneres6/12/2009XXIV
Flüchtling
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Asyl‑, Fremden‑, Aufenthalts‑, Staatsbürgerschafts‑ und Tilgungsgesetz, führt neue Straffälligkeitsdefinitionen, DNA‑ und Altersprüfungen sowie erweiterte Ausweisungsgründe ein und schafft Duldungs‑ sowie Identitätskarten für Personen, die nicht abgeschoben werden können.Schwerpunkte
- Ein neuer Straffälligkeitsbegriff wird eingeführt. Wer wegen einer vorsätzlich begangenen, gerichtlich strafbaren Handlung verurteilt wurde, gilt als straffällig und kann nur dann Asyl oder subsidiären Schutz erhalten, wenn die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 wahrscheinlich sind.
- Bei fehlender Dokumentation von Minderjährigkeit oder Verwandtschaft kann die Behörde eine radiologische Altersuntersuchung bzw. eine DNA‑Analyse anordnen; die Kosten trägt der Antragsteller, die Weigerung wird bei der Beweiswürdigung berücksichtigt.
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