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Koordination von Dienstrecht und Haushalt: Änderungen im DVG, VBG und GehG
Ministerialentwurf vom 02.07.2009

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert drei Gesetze, um die Personal‑ und Haushaltsstruktur des öffentlichen Dienstes zu koordinieren. Er definiert neue „personalführende Stellen“, legt Zuständigkeiten fest und führt einen verpflichtenden Arbeitgeber‑Pensionsbeitrag von 12,55 % ein.
Bundeskanzleramt7/3/2009XXIV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert drei Gesetze, um die Personal‑ und Haushaltsstruktur des öffentlichen Dienstes zu koordinieren. Er definiert neue „personalführende Stellen“, legt Zuständigkeiten fest und führt einen verpflichtenden Arbeitgeber‑Pensionsbeitrag von 12,55 % ein.

Schwerpunkte

  • Die obersten Verwaltungsorgane des Bundes sind künftig die erste Instanz für Dienstrechtsangelegenheiten von Beamten; weitere personalführende Stellen können nachgeordnet werden, wenn sie innerhalb ihres Wirkungsbereiches als Dienstbehörde erster Instanz tätig sind.
  • Nur Dienststellen, die gleichzeitig haushaltsführende Dienststellen nach dem Bundeshaushaltsgesetz 2013 sind, dürfen als personalführende Stellen anerkannt werden.
Image of politician Faymann Werner © Parlamentsdirektion

Faymann Werner

SPÖ


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