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Neues Sprengmittelgesetz 2010 – Regelungen für Herstellung, Handel und Sicherheit
Ministerialentwurf vom 09.07.2009

Zusammenfassung

Das Sprengmittelgesetz 2010 legt umfassende Regeln für Herstellung, Handel, Besitz und Transport von Schieß‑ und Sprengmitteln fest, führt neue Bewilligungen ein und stärkt die Marktüberwachung.
Bundesministerium für Inneres7/10/2009XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Das Sprengmittelgesetz 2010 legt umfassende Regeln für Herstellung, Handel, Besitz und Transport von Schieß‑ und Sprengmitteln fest, führt neue Bewilligungen ein und stärkt die Marktüberwachung.

Schwerpunkte

  • Jugendliche dürfen Sprengmittel erst ab 21 Jahren und Schießmittel erst ab 18 Jahren besitzen, Ausnahmen gelten nur für Ausbildung und Fachkurse.
  • Nur verlässliche Personen – also keine Alkohol‑, Sucht‑ oder schwere Straftäter – erhalten Bewilligungen.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

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