Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten und die Gleichbehandlung von österreichischen und koreanischen Staatsangehörigen in der Sozialversicherung, um Doppelversicherungen zu vermeiden und Rentenansprüche zu sichern.Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz11/20/2008XXIV
soziale Sicherheit
internationales Abkommen
Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten und die Gleichbehandlung von österreichischen und koreanischen Staatsangehörigen in der Sozialversicherung, um Doppelversicherungen zu vermeiden und Rentenansprüche zu sichern.Schwerpunkte
- Staatsangehörige beider Länder, Flüchtlinge und Staatenlose werden gleichbehandelt und erhalten im anderen Staat die gleichen Sozialversicherungsleistungen wie einheimische Bürger.
- Bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem die Person erwerbstätig ist (Territorialitätsprinzip).
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