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Weingesetz 2009 – Regelungen für Wein‑ und Obstweinkonsum
Ministerialentwurf vom 14.07.2009

Zusammenfassung

Das Weingesetz 2009 regelt Herstellung, Kennzeichnung, Kontrolle und Sanktionen für Wein, Obstwein und weinhaltige Getränke in Österreich.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/15/2009XXIV
Wein
Weinbau

Zusammenfassung

Das Weingesetz 2009 regelt Herstellung, Kennzeichnung, Kontrolle und Sanktionen für Wein, Obstwein und weinhaltige Getränke in Österreich.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz definiert den Anwendungsbereich für Wein, Obstwein, weinhaltige Getränke, entalkoholisierten und alkoholarmen Wein sowie Weinbehandlungsmittel.
  • Nur önologische Verfahren, die in der EU‑Verordnung oder im Bundesgesetz zugelassen sind, dürfen angewendet werden; nicht zugelassene Stoffe dürfen nur in geringen, gesundheitlich unbedenklichen Mengen zugegeben werden.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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