Zusammenfassung
Das Weingesetz 2009 regelt Herstellung, Kennzeichnung, Kontrolle und Sanktionen für Wein, Obstwein und weinhaltige Getränke in Österreich.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/15/2009XXIV
Wein
Weinbau
Zusammenfassung
Das Weingesetz 2009 regelt Herstellung, Kennzeichnung, Kontrolle und Sanktionen für Wein, Obstwein und weinhaltige Getränke in Österreich.Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert den Anwendungsbereich für Wein, Obstwein, weinhaltige Getränke, entalkoholisierten und alkoholarmen Wein sowie Weinbehandlungsmittel.
- Nur önologische Verfahren, die in der EU‑Verordnung oder im Bundesgesetz zugelassen sind, dürfen angewendet werden; nicht zugelassene Stoffe dürfen nur in geringen, gesundheitlich unbedenklichen Mengen zugegeben werden.
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