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Verlängerung des Österreich‑Slowenien‑Abkommens zur wissenschaftlich‑technischen Zusammenarbeit
Ministerialentwurf vom 15.07.2009

Zusammenfassung

Das Protokoll verlängert das bilaterale Abkommen mit Slowenien über wissenschaftlich‑technische Zusammenarbeit auf unbestimmte Zeit, legt eine sechs‑monatige Kündigungsfrist fest und stellt jährlich bis zu 90 000 € für Mobilitätskosten bereit.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten7/16/2009XXIV
Wissenschaften
internationales Abkommen
Forschung und geistiges Eigentum

Zusammenfassung

Das Protokoll verlängert das bilaterale Abkommen mit Slowenien über wissenschaftlich‑technische Zusammenarbeit auf unbestimmte Zeit, legt eine sechs‑monatige Kündigungsfrist fest und stellt jährlich bis zu 90 000 € für Mobilitätskosten bereit.

Schwerpunkte

  • Der zentrale Inhalt des Protokolls ist die Ersetzung von Art. 10 Abs. 2, wodurch das Abkommen auf unbestimmte Zeit verlängert wird und jede Partei das Recht hat, mit einer sechs‑monatigen Frist zu kündigen.
  • Das Protokoll ist ein Gesetzes‑Ergänzungs­vorhaben und muss gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B‑VG vom Nationalrat genehmigt werden; zusätzlich ist die Zustimmung des Bundesrates nach Art. 50 Abs. 2 Z 2 B‑VG erforderlich.
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Spindelegger Michael, Dr.

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