Verlängerung des Österreich‑Slowenien‑Abkommens zur wissenschaftlich‑technischen Zusammenarbeit
Ministerialentwurf vom 15.07.2009Zusammenfassung
Das Protokoll verlängert das bilaterale Abkommen mit Slowenien über wissenschaftlich‑technische Zusammenarbeit auf unbestimmte Zeit, legt eine sechs‑monatige Kündigungsfrist fest und stellt jährlich bis zu 90 000 € für Mobilitätskosten bereit.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten7/16/2009XXIV
Wissenschaften
internationales Abkommen
Forschung und geistiges Eigentum
Zusammenfassung
Das Protokoll verlängert das bilaterale Abkommen mit Slowenien über wissenschaftlich‑technische Zusammenarbeit auf unbestimmte Zeit, legt eine sechs‑monatige Kündigungsfrist fest und stellt jährlich bis zu 90 000 € für Mobilitätskosten bereit.Schwerpunkte
- Der zentrale Inhalt des Protokolls ist die Ersetzung von Art. 10 Abs. 2, wodurch das Abkommen auf unbestimmte Zeit verlängert wird und jede Partei das Recht hat, mit einer sechs‑monatigen Frist zu kündigen.
- Das Protokoll ist ein Gesetzes‑Ergänzungsvorhaben und muss gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B‑VG vom Nationalrat genehmigt werden; zusätzlich ist die Zustimmung des Bundesrates nach Art. 50 Abs. 2 Z 2 B‑VG erforderlich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.