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Neues Änderungsregime für Bundesstraßen‑Vorhaben
Ministerialentwurf vom 03.08.2009

Zusammenfassung

Der Entwurf führt § 4a ein, um Änderungen vor der Verkehrsfreigabe von Bundesstraßen klar zu regeln, schränkt das Berufungsrecht bei kurzen Enteignungen ein und erweitert die Kostentragungspflicht auf neue Verfahrensarten.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/4/2009XXIV
Straßen- und Brückenbau

Zusammenfassung

Der Entwurf führt § 4a ein, um Änderungen vor der Verkehrsfreigabe von Bundesstraßen klar zu regeln, schränkt das Berufungsrecht bei kurzen Enteignungen ein und erweitert die Kostentragungspflicht auf neue Verfahrensarten.

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 4a regelt, welche Änderungen eines bereits genehmigten Vorhabens vor der Verkehrsfreigabe zulässig sind und unterscheidet zwischen genehmigungspflichtigen, anzeigepflichtigen und anzeigefreien Änderungen.
  • Der Bescheid wird ausdrücklich als dinglich wirksam erklärt, sodass seine Rechtswirkungen auch für Rechtsnachfolger gelten.
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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