<!--[-->Neues Pyrotechnikgesetz 2010 – Regelungen für Erwerb, Besitz, Verwendung und Marktüberwachung pyrotechnischer Gegenstände<!--]-->
Neues Pyrotechnikgesetz 2010 – Regelungen für Erwerb, Besitz, Verwendung und Marktüberwachung pyrotechnischer Gegenstände
Ministerialentwurf vom 09.08.2009

Zusammenfassung

Das Gesetz legt neue Kategorien für Feuerwerkskörper fest, führt Alters‑ und Fachkenntnisgrenzen ein, verlangt CE‑Kennzeichnung und definiert Markt‑ sowie Sicherheitsüberwachung. Zusätzlich wird die Weitergabe von Daten an Sportverbände geregelt, um bei Sportgroßveranstaltungen Gewalt zu verhindern.
Bundesministerium für Inneres8/10/2009XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Das Gesetz legt neue Kategorien für Feuerwerkskörper fest, führt Alters‑ und Fachkenntnisgrenzen ein, verlangt CE‑Kennzeichnung und definiert Markt‑ sowie Sicherheitsüberwachung. Zusätzlich wird die Weitergabe von Daten an Sportverbände geregelt, um bei Sportgroßveranstaltungen Gewalt zu verhindern.

Schwerpunkte

  • Für gefährliche Kategorien (F3, F4, T2, P2, S2) muss ein Fachkenntnisnachweis in Form einer Karte vorliegen, bevor die Gegenstände erworben, besessen oder verwendet werden dürfen.
  • Hersteller müssen nach erfolgreicher Konformitätsbewertung ein CE‑Kennzeichen sichtbar, lesbar und dauerhaft anbringen; das Kennzeichen bestätigt die Erfüllung der EU‑Sicherheitsanforderungen.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

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