Stärkung des Persönlichkeitsschutzes und neuer Bild‑Tatbestand im Medien‑ und Strafrecht
Ministerialentwurf vom 16.08.2009Zusammenfassung
Der Entwurf führt einen neuen Straftatbestand gegen die missbräuchliche Verbreitung von Bildaufnahmen ein und stärkt den Persönlichkeitsschutz im Medienrecht, indem er Entschädigungsgrenzen anhebt, die Frist zur Geltendmachung verlängert und den Identitätsschutz auf Angehörige und Zeugen ausweitet.Bundesministerium für Justiz8/17/2009XXIV
Strafrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf führt einen neuen Straftatbestand gegen die missbräuchliche Verbreitung von Bildaufnahmen ein und stärkt den Persönlichkeitsschutz im Medienrecht, indem er Entschädigungsgrenzen anhebt, die Frist zur Geltendmachung verlängert und den Identitätsschutz auf Angehörige und Zeugen ausweitet.Schwerpunkte
- Ein neuer Straftatbestand (§ 120a StGB) kriminalisiert das Herstellen, Zugänglich‑machen oder Veröffentlichen von Bildaufnahmen, die schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen verletzen.
- Der Identitätsschutz wird auf Angehörige von Opfern, Verdächtige, Verurteilte und Zeugen ausgeweitet.
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