<!--[-->Insolvenzordnung – Umbenennung, Sanierungsverfahren & neue Gläubiger‑/Arbeitnehmer‑Regelungen<!--]-->
Insolvenzordnung – Umbenennung, Sanierungsverfahren & neue Gläubiger‑/Arbeitnehmer‑Regelungen
Ministerialentwurf vom 20.08.2009

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das österreichische Insolvenzrecht: Die Konkursordnung wird zur Insolvenzordnung, ein Sanierungsverfahren wird eingeführt und zahlreiche Detailregelungen zu Gläubigerrechten, Treuhändern, Pauschalgebühren und Arbeitnehmerschutz werden neu festgelegt. Inkrafttreten ist 1. Januar 2010.
Bundesministerium für Justiz8/21/2009XXIV
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das österreichische Insolvenzrecht: Die Konkursordnung wird zur Insolvenzordnung, ein Sanierungsverfahren wird eingeführt und zahlreiche Detailregelungen zu Gläubigerrechten, Treuhändern, Pauschalgebühren und Arbeitnehmerschutz werden neu festgelegt. Inkrafttreten ist 1. Januar 2010.

Schwerpunkte

  • Die Konkursordnung wird in Insolvenzordnung umbenannt und mit neuen Überschriften versehen; das Gesetz regelt nun sowohl Sanierungs‑ als auch Konkursverfahren.
  • Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das gesamte Vermögen des Schuldners – die Insolvenzmasse – unter Verwaltung des Insolvenzverwalters gestellt; bei fehlendem Sanierungsplan dient sie der gemeinschaftlichen Befriedigung aller Gläubiger.
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Bandion-Ortner Claudia, Mag.

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