Insolvenzordnung – Umbenennung, Sanierungsverfahren & neue Gläubiger‑/Arbeitnehmer‑Regelungen
Ministerialentwurf vom 20.08.2009Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das österreichische Insolvenzrecht: Die Konkursordnung wird zur Insolvenzordnung, ein Sanierungsverfahren wird eingeführt und zahlreiche Detailregelungen zu Gläubigerrechten, Treuhändern, Pauschalgebühren und Arbeitnehmerschutz werden neu festgelegt. Inkrafttreten ist 1. Januar 2010.Bundesministerium für Justiz8/21/2009XXIV
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das österreichische Insolvenzrecht: Die Konkursordnung wird zur Insolvenzordnung, ein Sanierungsverfahren wird eingeführt und zahlreiche Detailregelungen zu Gläubigerrechten, Treuhändern, Pauschalgebühren und Arbeitnehmerschutz werden neu festgelegt. Inkrafttreten ist 1. Januar 2010.Schwerpunkte
- Die Konkursordnung wird in Insolvenzordnung umbenannt und mit neuen Überschriften versehen; das Gesetz regelt nun sowohl Sanierungs‑ als auch Konkursverfahren.
- Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das gesamte Vermögen des Schuldners – die Insolvenzmasse – unter Verwaltung des Insolvenzverwalters gestellt; bei fehlendem Sanierungsplan dient sie der gemeinschaftlichen Befriedigung aller Gläubiger.
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