Aufhebung des Alterslimits beim Unterrichtspraktikum und Erweiterung von Prüfungsprämien
Ministerialentwurf vom 07.09.2009Zusammenfassung
Der Entwurf hebt das Höchstalter von 45 Jahren für das Unterrichtspraktikum auf, ersetzt die Haushaltszulage durch Kinderzulage, passt die Reisekosten‑Gebührenstufe an und verlängert die Prüfungsprämienregelung für Pädagogische Hochschulen bis 2010.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur9/8/2009XXIV
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Zusammenfassung
Der Entwurf hebt das Höchstalter von 45 Jahren für das Unterrichtspraktikum auf, ersetzt die Haushaltszulage durch Kinderzulage, passt die Reisekosten‑Gebührenstufe an und verlängert die Prüfungsprämienregelung für Pädagogische Hochschulen bis 2010.Schwerpunkte
- Das Höchstalter von 45 Jahren für die Zulassung zum Unterrichtspraktikum wird aufgehoben, sodass auch ältere Absolvent*innen teilnehmen können.
- Das Wort "Haushaltszulage" wird durch "Kinderzulage" ersetzt, um die finanzielle Unterstützung von Familien klarer zu benennen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.