<!--[-->Berufsrechts‑Änderung 2010: Anti‑Geldwäsche, Treuhandpflicht und Kammerwahlreform<!--]-->
Berufsrechts‑Änderung 2010: Anti‑Geldwäsche, Treuhandpflicht und Kammerwahlreform
Ministerialentwurf vom 09.09.2009

Zusammenfassung

Der Entwurf 2010 modernisiert das Berufsrecht von Rechtsanwälten und Notaren: neue Sorgfaltspflichten gegen Geldwäsche, verpflichtende Treuhand‑ und Meldepflichten, überarbeitete Wahlmodalitäten in den Kammern und einheitliche Beitragsregelungen für Anwaltsanwärter.
Bundesministerium für Justiz9/10/2009XXIV
Notar
Rechtsanwalt

Zusammenfassung

Der Entwurf 2010 modernisiert das Berufsrecht von Rechtsanwälten und Notaren: neue Sorgfaltspflichten gegen Geldwäsche, verpflichtende Treuhand‑ und Meldepflichten, überarbeitete Wahlmodalitäten in den Kammern und einheitliche Beitragsregelungen für Anwaltsanwärter.

Schwerpunkte

  • Rechtsanwälte und Notare müssen bei allen Finanz‑ oder Immobilientransaktionen, die sie im Namen ihrer Partei durchführen, besondere Sorgfalt walten lassen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
  • Treuhandschaften müssen vom Rechtsanwalt selbständig ausgeübt werden; bei Beträgen über 40 000 € oder gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungen ist die Abwicklung über die von der Kammer betriebene Treuhandeinrichtung verpflichtend.
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Bandion-Ortner Claudia, Mag.

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