Dienstrechts‑Novelle 2009 – Harmonisierung des öffentlichen Dienstrechts
Ministerialentwurf vom 24.09.2009Zusammenfassung
Der Entwurf vereinheitlicht das Dienstrecht für Beamte und Vertragsbedienstete, stärkt Aufsichts‑ und Abberufungsrechte der Regierung, führt ein gemeinsames elektronisches Personalverzeichnis ein und ergänzt ein Anti‑Mobbing‑Gebot.Bundeskanzleramt9/25/2009XXIV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Der Entwurf vereinheitlicht das Dienstrecht für Beamte und Vertragsbedienstete, stärkt Aufsichts‑ und Abberufungsrechte der Regierung, führt ein gemeinsames elektronisches Personalverzeichnis ein und ergänzt ein Anti‑Mobbing‑Gebot.Schwerpunkte
- Der Antrag erweitert das Informations‑ und Abberufungsrecht der obersten Organe, sodass sie sich über sämtliche Vorgänge weisungsfreier Organe informieren und diese aus gesundheitlichen Gründen oder bei groben Pflichtverletzungen abberufen können.
- Ein gemeinsames, elektronisches Personalverzeichnis wird für Beamte und Vertragsbedienstete eingeführt, das regelmäßig aktualisiert und für alle Bediensteten einsehbar ist.
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