Erweiterung der Verordnungsermächtigung zum Nachweis des Arbeitnehmerschutzes im Verkehrsbereich
Ministerialentwurf vom 07.10.2009Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert § 17 Abs. 1 VAIG, damit der Verkehrsminister per Verordnung festlegen kann, dass neben Gutachten und öffentlichen Urkunden auch weitere Unterlagen wie Bescheinigungen als Nachweis für den Arbeitnehmerschutz gelten – zur Verfahrensvereinfachung ohne neue Pflichten für Unternehmen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/8/2009XXIV
Gewerbeaufsicht
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert § 17 Abs. 1 VAIG, damit der Verkehrsminister per Verordnung festlegen kann, dass neben Gutachten und öffentlichen Urkunden auch weitere Unterlagen wie Bescheinigungen als Nachweis für den Arbeitnehmerschutz gelten – zur Verfahrensvereinfachung ohne neue Pflichten für Unternehmen.Schwerpunkte
- Der § 17 Abs. 1 wird um einen Satz erweitert, sodass der Minister per Verordnung festlegen kann, dass neben Gutachten und öffentlichen Urkunden auch andere Unterlagen (z. B. Bescheinigungen) als Nachweis für den Arbeitnehmerschutz akzeptiert werden können.
- Ziel ist die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden und damit die Wirtschaftlichkeit von Projekten zu steigern.
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