Einführung eines staatlichen Gütezeichens für Qualitätsprodukte und -dienstleistungen
Ministerialentwurf vom 08.10.2009Zusammenfassung
Das Gütezeichengesetz führt ein staatlich anerkanntes Qualitätszeichen für Produkte und Dienstleistungen ein, das von autorisierten Verbänden vergeben wird. Es legt strenge Qualitätskriterien fest, regelt die Vergabe und Überwachung der Berechtigungen und sorgt durch ein öffentliches Register für Transparenz.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend10/9/2009XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Das Gütezeichengesetz führt ein staatlich anerkanntes Qualitätszeichen für Produkte und Dienstleistungen ein, das von autorisierten Verbänden vergeben wird. Es legt strenge Qualitätskriterien fest, regelt die Vergabe und Überwachung der Berechtigungen und sorgt durch ein öffentliches Register für Transparenz.Schwerpunkte
- Das Gesetz führt ein staatlich anerkanntes Gütezeichen ein, das Produkte und Dienstleistungen kennzeichnet, die besonders hohe Qualität aufweisen.
- Der Bundesminister erteilt Verbänden (Gütezeichenverbänden) die Berechtigung, das Gütezeichen an ihre Mitglieder zu vergeben.
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