Erweiterung der KMU‑Förderung für Tourismus‑KMU durch neue ÖHT‑Kredite
Ministerialentwurf vom 10.03.2014Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das KMU‑Förderungsgesetz, indem er zinsgünstige Kredite der ÖHT für Investitionen in der Tourismus‑ und Freizeitwirtschaft ermöglicht und dem Finanzminister erlaubt, bis zu 250 Mio. € des Haftungsrahmens als Garantien zu übernehmen.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/11/2014XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das KMU‑Förderungsgesetz, indem er zinsgünstige Kredite der ÖHT für Investitionen in der Tourismus‑ und Freizeitwirtschaft ermöglicht und dem Finanzminister erlaubt, bis zu 250 Mio. € des Haftungsrahmens als Garantien zu übernehmen.Schwerpunkte
- Ein neuer Förderungsabschnitt (§ 2 Abs. 2a) erlaubt zinsgünstige Kredite der ÖHT, die aus Kreditoperationen bei der Europäischen Investitionsbank und anderen supranationalen Banken refinanziert werden.
- Der Text von § 2 Abs. 3 wird dahingehend geändert, dass die neue Förderungsmaßnahme aus § 2 Abs. 2a mit einbezogen wird.
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