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Gentechnik‑Anbauverbots‑Rahmengesetz – Koordination und Landesverbote
Ministerialentwurf vom 19.03.2015

Zusammenfassung

Das Gesetz richtet ein Bundes‑Länder‑Komitee und einen Beirat ein, um Gentechnik‑Vorsorge zu koordinieren, und erlaubt den Ländern, auf EU‑Basis Anbauverbote für bestimmte GVO zu erlassen. Die Umsetzung soll innerhalb eines Jahres erfolgen, die Kosten sind gering.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/20/2015XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Das Gesetz richtet ein Bundes‑Länder‑Komitee und einen Beirat ein, um Gentechnik‑Vorsorge zu koordinieren, und erlaubt den Ländern, auf EU‑Basis Anbauverbote für bestimmte GVO zu erlassen. Die Umsetzung soll innerhalb eines Jahres erfolgen, die Kosten sind gering.

Schwerpunkte

  • Ein gemeinsames Bundes‑Länder‑Komitee wird eingerichtet, um die Gentechnik‑Vorsorge auf Bundes- und Länderebene zu koordinieren.
  • Ein Beirat unterstützt das Komitee mit Fachwissen, koordiniert Informationsaustausch und entwickelt Strategien zum Schutz vor GVO.
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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