Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Schulorganisations‑ und Schulunterrichtsgesetz, sodass in den Pflichtfächern Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache und bei Bedarf in schulautonomen Schwerpunktfächern zusätzliche Fachlehrer eingesetzt werden können. Das Inkrafttreten ist für den 1. September 2015 vorgesehen.Bundesministerium für Bildung und Frauen3/25/2015XXV
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Schulorganisations‑ und Schulunterrichtsgesetz, sodass in den Pflichtfächern Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache und bei Bedarf in schulautonomen Schwerpunktfächern zusätzliche Fachlehrer eingesetzt werden können. Das Inkrafttreten ist für den 1. September 2015 vorgesehen.Schwerpunkte
- Der Gesetzestext erlaubt nun, in den Pflichtfächern Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache sowie bei Bedarf in schulautonomen Schwerpunktfächern zusätzliche fachqualifizierte Lehrkräfte einzusetzen.
- Der neu eingefügte Absatz 32 legt fest, dass die Änderungen mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten und die Länder innerhalb eines Jahres Ausführungsgesetze erlassen müssen.
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