<!--[-->Bundesgesetz über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (ESAEG)<!--]-->
Bundesgesetz über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (ESAEG)
Ministerialentwurf vom 24.03.2015

Zusammenfassung

Das ESAEG schafft ein einheitliches Einlagensicherungs‑ und Anlegerentschädigungssystem mit einer Deckungsgrenze von 100 000 € pro Einleger, definiert Beiträge und Sonderbeiträge für Institute und legt die Aufsicht durch die FMA fest.
Bundesministerium für Finanzen3/25/2015XXV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Das ESAEG schafft ein einheitliches Einlagensicherungs‑ und Anlegerentschädigungssystem mit einer Deckungsgrenze von 100 000 € pro Einleger, definiert Beiträge und Sonderbeiträge für Institute und legt die Aufsicht durch die FMA fest.

Schwerpunkte

  • Ein einheitliches Einlagensicherungssystem wird eingerichtet, dem alle Kreditinstitute und Wertpapierfirmen beitreten müssen.
  • Gedeckte Einlagen werden bis zu 100 000 € pro Einleger geschützt; unter bestimmten Bedingungen kann der Schutz auf bis zu 500 000 € erweitert werden.
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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