Novelle des Berufsausbildungsgesetzes – Qualität, Modellprojekte & Teilqualifikationen
Ministerialentwurf vom 26.03.2015Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Berufsausbildungsgesetz um Ziele für Qualitätsmanagement, ein neues Qualitäts‑Ausschuss‑Gremium und Modellprojekte, stärkt Kontrollen bei fehlenden Ausbildungsvoraussetzungen und schafft Teilqualifikationen sowie die Möglichkeit, Lehre mit Matura zu kombinieren.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/27/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Berufsausbildungsgesetz um Ziele für Qualitätsmanagement, ein neues Qualitäts‑Ausschuss‑Gremium und Modellprojekte, stärkt Kontrollen bei fehlenden Ausbildungsvoraussetzungen und schafft Teilqualifikationen sowie die Möglichkeit, Lehre mit Matura zu kombinieren.Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert neue Ziele für die Berufsausbildung: Vermittlung von Fachkompetenzen, Förderung von Verantwortung und Selbstständigkeit sowie Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
- Bei Verdacht, dass ein Lehrbetrieb die Ausbildungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, kann der Landes‑Berufsausbildungs‑Beirat eine Überprüfung anordnen.
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