Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen und Verbesserungen im Straßenverkehr
Ministerialentwurf vom 30.03.2015Zusammenfassung
Die Novelle erleichtert Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Fußgängerzonen und stärkt den Schutz von Leiteinrichtungen für Sehbehinderte, während sie technische Details wie Zeichenabstände anpasst.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/31/2015XXV
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Die Novelle erleichtert Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Fußgängerzonen und stärkt den Schutz von Leiteinrichtungen für Sehbehinderte, während sie technische Details wie Zeichenabstände anpasst.Schwerpunkte
- Menschen mit Behinderungen erhalten die Möglichkeit, Fußgängerzonen zu befahren und in Halte‑ bzw. Parkverbotszonen zu halten, auch wenn das Verbot durch Bodenmarkierungen angezeigt wird.
- Leiteinrichtungen für Sehbehinderte werden ausdrücklich als Verkehrssicherheitseinrichtungen benannt und damit vor Beschädigung geschützt.
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