Filmstandortgesetz – Gesetzliche Verankerung der Filmförderung FISA
Ministerialentwurf vom 10.03.2014Zusammenfassung
Das Filmstandortgesetz verankert das Förderungsprogramm FISA, das jährlich mindestens 7,5 Mio. € für nicht rückzahlbare Zuschüsse an österreichische und internationale Filmproduktionen bereitstellt und durch ein Beirat‑System sowie regelmäßige Evaluierungen gesteuert wird.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/11/2014XXV
Filmindustrie
Zusammenfassung
Das Filmstandortgesetz verankert das Förderungsprogramm FISA, das jährlich mindestens 7,5 Mio. € für nicht rückzahlbare Zuschüsse an österreichische und internationale Filmproduktionen bereitstellt und durch ein Beirat‑System sowie regelmäßige Evaluierungen gesteuert wird.Schwerpunkte
- Das Förderungsprogramm FISA wird als gesetzlicher Rahmen etabliert, um die Filmwirtschaft durch nicht rückzahlbare Zuschüsse zu unterstützen.
- Gefördert werden österreichische Produktionen, österreichisch‑ausländische Gemeinschaftsproduktionen und internationale Koproduktionen, die zumindest teilweise in Österreich gedreht werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.