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Filmstandortgesetz – Gesetzliche Verankerung der Filmförderung FISA
Ministerialentwurf vom 10.03.2014

Zusammenfassung

Das Filmstandortgesetz verankert das Förderungsprogramm FISA, das jährlich mindestens 7,5 Mio. € für nicht rückzahlbare Zuschüsse an österreichische und internationale Filmproduktionen bereitstellt und durch ein Beirat‑System sowie regelmäßige Evaluierungen gesteuert wird.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/11/2014XXV
Filmindustrie

Zusammenfassung

Das Filmstandortgesetz verankert das Förderungsprogramm FISA, das jährlich mindestens 7,5 Mio. € für nicht rückzahlbare Zuschüsse an österreichische und internationale Filmproduktionen bereitstellt und durch ein Beirat‑System sowie regelmäßige Evaluierungen gesteuert wird.

Schwerpunkte

  • Das Förderungsprogramm FISA wird als gesetzlicher Rahmen etabliert, um die Filmwirtschaft durch nicht rückzahlbare Zuschüsse zu unterstützen.
  • Gefördert werden österreichische Produktionen, österreichisch‑ausländische Gemeinschaftsproduktionen und internationale Koproduktionen, die zumindest teilweise in Österreich gedreht werden.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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4E - Mühlviertel



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