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Polizeiliches Staatsschutzgesetz – Organisation, Aufgaben und Datenbefugnisse
Ministerialentwurf vom 30.03.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein Polizeiliches Staatsschutzgesetz ein, das die Organisation des Bundesamtes und der Landesämter für Verfassungsschutz regelt, deren Aufgaben im Bereich erweiterte Gefahrenerforschung und präventiver Schutz definiert und umfangreiche Datenverarbeitungsbefugnisse inklusive Video‑Aufzeichnungen vorsieht.
Bundesministerium für Inneres3/31/2015XXV
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein Polizeiliches Staatsschutzgesetz ein, das die Organisation des Bundesamtes und der Landesämter für Verfassungsschutz regelt, deren Aufgaben im Bereich erweiterte Gefahrenerforschung und präventiver Schutz definiert und umfangreiche Datenverarbeitungsbefugnisse inklusive Video‑Aufzeichnungen vorsieht.

Schwerpunkte

  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wird als zentrale Stelle eingerichtet, leitet die Koordinierung von Angriffen auf verfassungsrechtliche Einrichtungen und kritische Infrastruktur.
  • Der Direktor des Bundesamtes muss juristische Qualifikationen besitzen und erhält die Funktion des Informationssicherheitsbeauftragten.
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Mikl-Leitner Johanna, Mag. - 62

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