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Staatsanwaltschaftsgesetz: Berichtspflichten, Hinweisgebersystem & Weisenrat
Ministerialentwurf vom 07.04.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf verschärft die Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften, führt ein anonymes Hinweisgebersystem für Wirtschaftskriminalität ein und schafft einen neuen Beirat („Weisenrat“) zur Beratung des Justizministers. Alle Änderungen gelten ab 1. Januar 2016.
Bundesministerium für Justiz4/8/2015XXV
Strafrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf verschärft die Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften, führt ein anonymes Hinweisgebersystem für Wirtschaftskriminalität ein und schafft einen neuen Beirat („Weisenrat“) zur Beratung des Justizministers. Alle Änderungen gelten ab 1. Januar 2016.

Schwerpunkte

  • Die Wirtschaftskriminalitäts‑Staatsanwaltschaft (WKStA) muss künftig der Oberstaatsanwaltschaft Wien Bericht erstatten.
  • Ein internetbasiertes, anonymes Hinweisgebersystem wird für die WKStA gesetzlich verankert.
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

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