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Erweiterung des Tabakgesetzes: Rauchverbot, neue Produktdefinitionen und Steuerprämie
Ministerialentwurf vom 09.04.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Tabakgesetz um neue Produktdefinitionen und führt ein umfassendes Rauchverbot in Schulen, öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln und Gastronomiebetrieben ein; Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Gleichzeitig wird eine steuerliche Prämie von 10 % für Betriebe geschaffen, die bis 1 Juli 2016 den Nichtraucherschutz umgesetzt haben.
Bundesministerium für Gesundheit4/10/2015XXV
Tabak

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Tabakgesetz um neue Produktdefinitionen und führt ein umfassendes Rauchverbot in Schulen, öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln und Gastronomiebetrieben ein; Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Gleichzeitig wird eine steuerliche Prämie von 10 % für Betriebe geschaffen, die bis 1 Juli 2016 den Nichtraucherschutz umgesetzt haben.

Schwerpunkte

  • Ein umfassendes Rauchverbot wird für Schulen, Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Verkehrsmittel und Mehrzweckhallen eingeführt; reine Privatwohnungen bleiben ausgenommen.
  • Das Rauchverbot erstreckt sich auch auf Wasserpfeifen, E‑Zigaretten und verwandte Erzeugnisse, die in allen durch das Verbot erfassten Bereichen nicht verwendet werden dürfen.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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