Erweiterung des Tabakgesetzes: Rauchverbot, neue Produktdefinitionen und Steuerprämie
Ministerialentwurf vom 09.04.2015Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Tabakgesetz um neue Produktdefinitionen und führt ein umfassendes Rauchverbot in Schulen, öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln und Gastronomiebetrieben ein; Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Gleichzeitig wird eine steuerliche Prämie von 10 % für Betriebe geschaffen, die bis 1 Juli 2016 den Nichtraucherschutz umgesetzt haben.Bundesministerium für Gesundheit4/10/2015XXV
Tabak
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Tabakgesetz um neue Produktdefinitionen und führt ein umfassendes Rauchverbot in Schulen, öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln und Gastronomiebetrieben ein; Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Gleichzeitig wird eine steuerliche Prämie von 10 % für Betriebe geschaffen, die bis 1 Juli 2016 den Nichtraucherschutz umgesetzt haben.Schwerpunkte
- Ein umfassendes Rauchverbot wird für Schulen, Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Verkehrsmittel und Mehrzweckhallen eingeführt; reine Privatwohnungen bleiben ausgenommen.
- Das Rauchverbot erstreckt sich auch auf Wasserpfeifen, E‑Zigaretten und verwandte Erzeugnisse, die in allen durch das Verbot erfassten Bereichen nicht verwendet werden dürfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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