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Änderungen im Bundesvergabegesetz – neue Nachweis‑ und Subunternehmer‑Regeln
Ministerialentwurf vom 12.04.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bundesvergabegesetz 2006 und das BVergGVS 2012: Er führt strengere Nachweis‑ und Auskunftspflichten zur Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit ein, legt neue Regeln für Subunternehmer‑Offenlegung fest und präzisiert die Zuschlagskriterien.
Bundeskanzleramt4/13/2015XXV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bundesvergabegesetz 2006 und das BVergGVS 2012: Er führt strengere Nachweis‑ und Auskunftspflichten zur Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit ein, legt neue Regeln für Subunternehmer‑Offenlegung fest und präzisiert die Zuschlagskriterien.

Schwerpunkte

  • Der Sektorauftraggeber muss von Bietern Nachweise zu Befugnis, Zuverlässigkeit, finanzieller und technischer Leistungsfähigkeit verlangen; diese können alternativ durch eine Eigen­erklärung erbracht werden.
  • Für die Bewertung der Zuverlässigkeit sind zusätzlich aktuelle Auskünfte aus der LSDB‑ und Finanz‑Verwaltungsstrafe‑videnz einzuholen (maximal sechs Monate alt).
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Faymann Werner

SPÖ


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