Änderungen im Bundesvergabegesetz – neue Nachweis‑ und Subunternehmer‑Regeln
Ministerialentwurf vom 12.04.2015Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundesvergabegesetz 2006 und das BVergGVS 2012: Er führt strengere Nachweis‑ und Auskunftspflichten zur Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit ein, legt neue Regeln für Subunternehmer‑Offenlegung fest und präzisiert die Zuschlagskriterien.Bundeskanzleramt4/13/2015XXV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundesvergabegesetz 2006 und das BVergGVS 2012: Er führt strengere Nachweis‑ und Auskunftspflichten zur Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit ein, legt neue Regeln für Subunternehmer‑Offenlegung fest und präzisiert die Zuschlagskriterien.Schwerpunkte
- Der Sektorauftraggeber muss von Bietern Nachweise zu Befugnis, Zuverlässigkeit, finanzieller und technischer Leistungsfähigkeit verlangen; diese können alternativ durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
- Für die Bewertung der Zuverlässigkeit sind zusätzlich aktuelle Auskünfte aus der LSDB‑ und Finanz‑Verwaltungsstrafe‑videnz einzuholen (maximal sechs Monate alt).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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