Modernisierung der Finanzmarkt‑Transparenz und Stärkung der Aufsicht
Ministerialentwurf vom 12.04.2015Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Börse‑, Kapitalmarkt‑ und Rechnungslegungs‑Gesetz, führt strengere Transparenz‑ und Meldepflichten ein, schafft einen zentralen EU‑Zugang zu Finanzdaten und verschärft die Sanktionsmöglichkeiten, um den EU‑Standard der Richtlinie 2013/50/EU umzusetzen.Bundesministerium für Finanzen4/13/2015XXV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Börse‑, Kapitalmarkt‑ und Rechnungslegungs‑Gesetz, führt strengere Transparenz‑ und Meldepflichten ein, schafft einen zentralen EU‑Zugang zu Finanzdaten und verschärft die Sanktionsmöglichkeiten, um den EU‑Standard der Richtlinie 2013/50/EU umzusetzen.Schwerpunkte
- Erweiterte Transparenzvorschriften: Emittenten müssen Jahresfinanzberichte innerhalb von vier Monaten veröffentlichen und zehn Jahre öffentlich zugänglich machen; Halbjahresberichte sind bis zu drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums fällig; die Pflicht zur Quartalsberichterstattung entfällt für die meisten Marktsegmente, bleibt aber für bestimmte Segmente bestehen.
- Einführung des Herkunftsmitgliedstaats: Emittenten müssen innerhalb von drei Monaten nach Zulassung den zuständigen Mitgliedstaat melden; die Wahl gilt mindestens drei Jahre, bis zu einem neuen Wechsel; bei Versäumnis wird automatisch der Staat, in dem die Wertpapiere zum Handel zugelassen sind, als Herkunftsmitgliedstaat festgelegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.