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Modernisierung der Finanzmarkt‑Transparenz und Stärkung der Aufsicht
Ministerialentwurf vom 12.04.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Börse‑, Kapitalmarkt‑ und Rechnungslegungs‑Gesetz, führt strengere Transparenz‑ und Meldepflichten ein, schafft einen zentralen EU‑Zugang zu Finanzdaten und verschärft die Sanktionsmöglichkeiten, um den EU‑Standard der Richtlinie 2013/50/EU umzusetzen.
Bundesministerium für Finanzen4/13/2015XXV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Börse‑, Kapitalmarkt‑ und Rechnungslegungs‑Gesetz, führt strengere Transparenz‑ und Meldepflichten ein, schafft einen zentralen EU‑Zugang zu Finanzdaten und verschärft die Sanktionsmöglichkeiten, um den EU‑Standard der Richtlinie 2013/50/EU umzusetzen.

Schwerpunkte

  • Erweiterte Transparenzvorschriften: Emittenten müssen Jahresfinanzberichte innerhalb von vier Monaten veröffentlichen und zehn Jahre öffentlich zugänglich machen; Halbjahresberichte sind bis zu drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums fällig; die Pflicht zur Quartalsberichterstattung entfällt für die meisten Marktsegmente, bleibt aber für bestimmte Segmente bestehen.
  • Einführung des Herkunftsmitgliedstaats: Emittenten müssen innerhalb von drei Monaten nach Zulassung den zuständigen Mitgliedstaat melden; die Wahl gilt mindestens drei Jahre, bis zu einem neuen Wechsel; bei Versäumnis wird automatisch der Staat, in dem die Wertpapiere zum Handel zugelassen sind, als Herkunftsmitgliedstaat festgelegt.
Image of politician Schelling Johann Georg, Dr. © Parlamentsdirektion

Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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