Zusammenfassung
Das Alternativfinanzierungsgesetz schafft einen Rechtsrahmen für Crowdfunding‑ und Crowdinvesting‑Modelle, legt Emissions‑ und Anlegergrenzen fest und verlangt einheitliche Informations‑ und Transparenzpflichten für Emittenten sowie Betreiber von Internetplattformen.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft4/14/2015XXV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Das Alternativfinanzierungsgesetz schafft einen Rechtsrahmen für Crowdfunding‑ und Crowdinvesting‑Modelle, legt Emissions‑ und Anlegergrenzen fest und verlangt einheitliche Informations‑ und Transparenzpflichten für Emittenten sowie Betreiber von Internetplattformen.Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert den Geltungsbereich für alternative Finanzinstrumente und schließt klassische Bank‑ und Versicherungsunternehmen aus.
- Ein Emittent darf pro Emission maximal 1,5 Mio. € an öffentlichen Finanzinstrumenten ausgeben; ein einzelner Anleger darf innerhalb von zwölf Monaten höchstens 5 000 € investieren, außer er ist professioneller Anleger.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.