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Regulierung von alternativen Finanzierungsformen (AltFG)
Ministerialentwurf vom 13.04.2015

Zusammenfassung

Das Alternativfinanzierungsgesetz schafft einen Rechtsrahmen für Crowdfunding‑ und Crowdinvesting‑Modelle, legt Emissions‑ und Anlegergrenzen fest und verlangt einheitliche Informations‑ und Transparenzpflichten für Emittenten sowie Betreiber von Internetplattformen.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft4/14/2015XXV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Das Alternativfinanzierungsgesetz schafft einen Rechtsrahmen für Crowdfunding‑ und Crowdinvesting‑Modelle, legt Emissions‑ und Anlegergrenzen fest und verlangt einheitliche Informations‑ und Transparenzpflichten für Emittenten sowie Betreiber von Internetplattformen.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz definiert den Geltungsbereich für alternative Finanzinstrumente und schließt klassische Bank‑ und Versicherungsunternehmen aus.
  • Ein Emittent darf pro Emission maximal 1,5 Mio. € an öffentlichen Finanzinstrumenten ausgeben; ein einzelner Anleger darf innerhalb von zwölf Monaten höchstens 5 000 € investieren, außer er ist professioneller Anleger.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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