<!--[-->Umsetzung der Seveso‑III‑Richtlinie im Bergbau und Offshore‑Sektor<!--]-->
Umsetzung der Seveso‑III‑Richtlinie im Bergbau und Offshore‑Sektor
Ministerialentwurf vom 13.04.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf führt neue Sicherheits‑ und Meldepflichten für Bergbaubetriebe ein, um die EU‑Richtlinie Seveso III umzusetzen, und erweitert die Pflichten auf Offshore‑Erdöl‑ und Erdgasaktivitäten.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft4/14/2015XXV
Bergbau

Zusammenfassung

Der Entwurf führt neue Sicherheits‑ und Meldepflichten für Bergbaubetriebe ein, um die EU‑Richtlinie Seveso III umzusetzen, und erweitert die Pflichten auf Offshore‑Erdöl‑ und Erdgasaktivitäten.

Schwerpunkte

  • Ziel der Verordnung ist die Beherrschung von Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen in Bergbaubetrieben.
  • Der Anwendungsbereich umfasst chemische/thermische Aufbereitung, Lagerung, Bergebeseitigungseinrichtungen und unterirdische Gasspeicheranlagen, sofern gefährliche Stoffe in den Mengen der Gewerbeordnung‑Anlage 5 vorhanden sind.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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4E - Mühlviertel



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