Aufzug‑Sicherheitsverordnung 2015 – Sicherheit, Kennzeichnung & Marktüberwachung
Ministerialentwurf vom 13.04.2015Zusammenfassung
Die Aufzug‑Sicherheitsverordnung 2015 regelt Sicherheit und Konformität von Aufzügen und deren Bauteilen, legt Pflichten für Hersteller, Montagebetriebe, Einführer und Händler fest und definiert verschiedene Prüfverfahren sowie Marktüberwachungsbefugnisse.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft4/14/2015XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Die Aufzug‑Sicherheitsverordnung 2015 regelt Sicherheit und Konformität von Aufzügen und deren Bauteilen, legt Pflichten für Hersteller, Montagebetriebe, Einführer und Händler fest und definiert verschiedene Prüfverfahren sowie Marktüberwachungsbefugnisse.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Aufzüge, die Personen‑ oder Güterbeförderung übernehmen, ausgenommen sind u. a. Baustellenaufzüge und Fahrtreppen.
- Aufzüge und Sicherheitsbauteile dürfen erst in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen erfüllen und mit CE‑Kennzeichnung sowie einer EU‑Konformitätserklärung versehen sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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