Einführung einer Teilpension (erweiterte Altersteilzeit) für ältere Arbeitnehmer
Ministerialentwurf vom 15.04.2015Zusammenfassung
Der Entwurf führt eine Teilpension ein – eine erweiterte Altersteilzeit, bei der Arbeitgeber für ältere Arbeitnehmer mit reduzierter Arbeitszeit einen Teil des Lohnausgleichs erstattet bekommen. Die Regelung gilt ab 1. Januar 2016 und wird über Beiträge der Pensionsversicherung finanziert.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/16/2015XXV
Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung
Der Entwurf führt eine Teilpension ein – eine erweiterte Altersteilzeit, bei der Arbeitgeber für ältere Arbeitnehmer mit reduzierter Arbeitszeit einen Teil des Lohnausgleichs erstattet bekommen. Die Regelung gilt ab 1. Januar 2016 und wird über Beiträge der Pensionsversicherung finanziert.Schwerpunkte
- Der Entwurf führt im AlVG einen neuen Punkt „Teilpension – erweiterte Altersteilzeit“ ein, der älteren Arbeitnehmern bei reduzierter Arbeitszeit einen Teil des entfallenden Lohns erstattet.
- Anspruchsvoraussetzungen für die Teilpension sind: mindestens 780 Wochen Beschäftigung in den letzten 25 Jahren, Arbeitszeitreduktion auf 40‑60 % und ein Lohnausgleich von mindestens 50 % des Unterschiedsbetrags.
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