<!--[-->Direktverrechnung von Sachverständigenkosten & Korrektur von § 21 im Akkreditierungsgesetz 2012<!--]-->
Direktverrechnung von Sachverständigenkosten & Korrektur von § 21 im Akkreditierungsgesetz 2012
Ministerialentwurf vom 10.03.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf führt einen neuen Absatz in § 10 ein, der festlegt, dass die Kosten für bestellte nicht‑amtliche Sachverständige von der jeweiligen Konformitätsbewertungsstelle zu tragen sind, und korrigiert redaktionelle Fehler in § 21.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/11/2014XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Der Entwurf führt einen neuen Absatz in § 10 ein, der festlegt, dass die Kosten für bestellte nicht‑amtliche Sachverständige von der jeweiligen Konformitätsbewertungsstelle zu tragen sind, und korrigiert redaktionelle Fehler in § 21.

Schwerpunkte

  • Die Kosten für nicht‑amtliche Sachverständige, die von Akkreditierung Austria bestellt werden, müssen künftig von der jeweiligen Konformitätsbewertungsstelle getragen werden.
  • Die Formulierung der Frist in § 21 Abs. 1 und 2 wird von „mit Ablauf des xx.xx 2012“ zu „mit Ablauf des Tages der Kundmachung des AkkG 2012“ geändert, um ein redaktionelles Versehen zu korrigieren.
Image of politician Mitterlehner Reinhold, Dr. © Parlamentsdirektion

Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP


4E - Mühlviertel



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.