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Umweltinformationsgesetz – neue Informationspflichten zu schweren Unfällen
Ministerialentwurf vom 15.04.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Umweltinformationsgesetz an die EU‑Seveso‑III‑Richtlinie an: Er definiert „schwere Unfälle“, verkürzt die Behördendeadline auf zwei Monate und verlangt von Anlagenbetreibern regelmäßige, online verfügbare Sicherheitsinformationen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/16/2015XXV
Umwelt

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Umweltinformationsgesetz an die EU‑Seveso‑III‑Richtlinie an: Er definiert „schwere Unfälle“, verkürzt die Behördendeadline auf zwei Monate und verlangt von Anlagenbetreibern regelmäßige, online verfügbare Sicherheitsinformationen.

Schwerpunkte

  • Die Frist, innerhalb der Behörden Anträge auf Umweltinformationen beantworten müssen, wird von maximal sechs Monaten auf maximal zwei Monate verkürzt.
  • Der Begriff „Störfall“ wird durch die Formulierung „Fall eines schweren Unfalls“ ersetzt, um die neue EU‑Terminologie zu übernehmen.
Image of politician Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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