Umweltinformationsgesetz – neue Informationspflichten zu schweren Unfällen
Ministerialentwurf vom 15.04.2015Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Umweltinformationsgesetz an die EU‑Seveso‑III‑Richtlinie an: Er definiert „schwere Unfälle“, verkürzt die Behördendeadline auf zwei Monate und verlangt von Anlagenbetreibern regelmäßige, online verfügbare Sicherheitsinformationen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/16/2015XXV
Umwelt
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Umweltinformationsgesetz an die EU‑Seveso‑III‑Richtlinie an: Er definiert „schwere Unfälle“, verkürzt die Behördendeadline auf zwei Monate und verlangt von Anlagenbetreibern regelmäßige, online verfügbare Sicherheitsinformationen.Schwerpunkte
- Die Frist, innerhalb der Behörden Anträge auf Umweltinformationen beantworten müssen, wird von maximal sechs Monaten auf maximal zwei Monate verkürzt.
- Der Begriff „Störfall“ wird durch die Formulierung „Fall eines schweren Unfalls“ ersetzt, um die neue EU‑Terminologie zu übernehmen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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